Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung Herrn Bundespräsident Johannes N. Schneider-Ammann Schwanengasse 2 3003 Bern
Basel, den 23. Februar 2016
Betreff: Waffenexporte
Sehr geehrter Herr Bundespräsident Schneider-Ammann
Wie man in den letzten Wochen der gängigen Schweizer Medienlandschaft entnehmen konnte, ist geplant die gestoppten Rüstungsgeschäfte, wie sie beispielsweise mit Katar bestehen, zu lockern (vgl. u. a. NZZ „Das bundesrätliche Moratorium wankt“ verfasst von Heidi Gmür und erschienen am 6. Februar 2016). Wir sehen dieser Entwicklung, in Anbetracht der momentanen Weltlage und vor allem in der Region, mit Besorgnis entgegen. Zwar scheint es laut Medien momentan ‚nur’ um die Bewilligung mehrerer Gesuche für Kriegsmaterialauslieferungen zu gehen, die jedoch die vom Moratorium aus März 2015 betroffene Regionen betreffen. U. a. wurde die Auslieferung von Piranha-Schützenpanzern der Firma Mowag nach Katar genannt. Dieser Auftrag könnte oder wird weitere Folgeaufträge mit sich bringen, sollte das Moratorium gelockert oder gar aufgehoben werden. Was für Sie in der Position als Wirtschaftsminister sicherlich positiv erscheinen mag, da der Exportstopp für die Rüstungsfirmen mit einem erheblichen Verlust verbunden ist; für uns jedoch aus folgenden Gründen nochmals überdacht werden muss:
- Das Moratorium aus März 2015 wurde aufgrund der Frage, ob Schweizer Firmen Kriegsmaterial in Länder wie Saudi-Arabien, Katar oder die Vereinigten Arabischen Emirate exportieren dürfen, obwohl sie in den Jemen-Konflikt involviert sind. Der Bundesrat entschied sich für „Nein“. Da sich die Lage in der Region alles andere als gebessert bzw. stabilisiert hat, sehen wir keine Grundlage, um über eine Lockerung oder gar Aufhebung des Moratoriums zu diskutieren.
- Des Weiteren würde eine Ausnahme einen Präzedenzfall darstellen, der den Weg für weitere Ausnahmen ebenen könnte.
- Unserer Meinung nach heizen weitere Kriegsmateriallieferungen die Stimmung nur weiter an, wobei wir uns zum Teil einer perfiden Kriegsstrategie machen lassen. Waffen die möglicherweise zum Verteidigungszweck ausgeliefert wurden und der Besitzer zum Aggressor wird, stellen eine enorme Gefahr in der eh schon eskalierten Situation dar.
- Der Verkauf von Waffen an Kriegsparteien stellt einen Verstoss gegen die Kriegsmaterialverordnung (KMV) dar. In Artikel 5 wird festgehalten, dass wenn „das Bestimmungsland in einem internen oder internationalen bewaffneten Konflikt verwickelt ist; das Bestimmungsland Menschenrechte systematisch und schwerwiegend verletzt oder im Bestimmungsland ein hohes Risiko besteht, dass das auszuführende Kriegsmaterial gegen die Zivilbevölkerung eingesetzt wird oder im Bestimmungsland ein hohes Risiko besteht, dass das auszuführende Kriegsmaterial an einen unerwünschten Endempfänger weitergegeben wird.“ Exporte verboten sind. Dies wird unserer Meinung nach erfüllt, weshalb von einer Auslieferung abzusehen ist.
- Wir brauchen uns in dieser Zeit nicht über wachsende Flüchtlingsströme wundern, wenn wir in Folge eines milliardenschweren Rüstungsexports, die Waffen selbst an die Kriegsparteien liefern und die Bevölkerung letztendlich flieht, um Schutz bei uns zu suchen, den sie in ihrer Heimat nicht mehr finden.
Es gilt immer gegen den Export und für die betroffene und letztendlich leidtragende Zivilbevölkerung zu entscheiden. Von daher fordern wir den Bundesrat auf, die geplanten Waffenverkäufe nicht zu bewilligen.
„Wer Waffen sät, wird Flüchtlinge ernten“
Mit freundlichen Grüssen
i.A. des Sekretariats
Julia Hoppe
Antwort des Bundesrats vom XX.XX.2016: