FAQ zum Atomwaffenverbotsvertrag
Der Einsatz von Atomwaffen hat grauenhafte Folgen für die Bevölkerung und die Natur: Missbildungen, Krebs, genetische Krankheiten, vergiftete Umwelt... Noch Jahrzehnte später hat die Strahlenverseuchung tödliche Konsequenzen!
In Japan wurden 1945 Atombomben über die Städte Hiroshima und Nagasaki abgeworfen. 100'000 Menschen verdampften und verbrannten sofort zu Asche, weitere 200'000 Menschen starben im ersten Jahr danach. Die Überlebenden aus dieser Zeit trugen körperliche Behinderungen und psychische Belastungen oft ein Leben lang mit sich. Und noch bis heute, fast 80 Jahre später, leiden und sterben die Menschen dort an den Folgen der Atombombenabwürfe. Nicht zuletzt besteht mit dem heutigen Arsenal an Atomwaffen die Gefahr, dass der gesamte Planet und die Menschheit vernichtet werden.
Der Einsatz von Atomwaffen ist aktuell wieder zu einer realen Möglichkeit geworden. Der Krieg in der Ukraine hat die Gefahr einer atomaren Auseinandersetzung deutlich erhöht. Die USA haben ihr Atomwaffenarsenal in Europa (auf Militärbasen in Deutschland, Belgien, Niederlande etc.) mit topmodernen Waffen ausgerüstet, Grossbritannien möchte giftige Uranmunition an die Ukraine liefern, Russland hat seine Abschreckungskräfte in Alarmbereitschaft versetzt und Atomwaffen in Belarus stationiert.
In dieser Situation muss deutlich gesagt werden, dass nur ein einzelner Fehltritt, ein Missverständnis notwendig ist, um eine nukleare Katastrophe auszulösen. Eine russische Rakete, die aus Versehen in einem NATO-Land niedergeht, könnte den Bündnisfall auslösen und den Kriegseintritt des atomar ausgerüsteten NATO-Kriegsbündnisses zur Folge haben.
Neben deeskalierenden, friedensfördernden Massnahmen besteht die einzige Lösung der nuklearen Bedrohung darin, alle Atomwaffen zu vernichten und die Produktion zu verbieten. 2021 ist der Atomwaffenverbotsvertrag der UNO in Kraft getreten. Mit diesem Vertrag hat die Weltgemeinschaft beschlossen, alle Arten von Atomwaffen, ihre Produktion, Lagerung, den Handel und die Finanzierung zu verbieten und zu ächten. Der Atomwaffenverbotsvertrag ist ein konkreter Schritt in Richtung einer friedlicheren Welt ohne die Gefahr eines atomaren Vernichtungskriegs, da es ein komplettes Verbot dieser grausamen Waffen vorsieht. Es handelt sich um ein wirkungsvolles normatives Mittel zur Ächtung von Nuklearwaffen, das den Druck auf die Atommächte verstärken würde, sich für die Abrüstung zu engagieren.
Der Atomwaffenverbotsvertrag trat 2021 in Kraft, nachdem 50 Staaten den Vertrag ratifiziert hatten. Aktuell haben 92 Staaten den Vertrag unterschrieben und 68 Staaten haben ihn bereits ratifiziert. Zwei Drittel der Staaten weltweit, insbesondere die Länder des globalen Südens, aber auch Länder wie Österreich, Irland und Neuseeland unterstützen den UNO-Vertrag; das Rote Kreuz und unzählige Zivilorganisationen rufen ebenfalls zum Beitritt zum Vertrag auf.
Nicht unterschrieben haben bisher die Atommächte und Länder, in denen Atomwaffen stationiert sind. Auch der gesamte NATO-Militärblock fehlt bei den Unterstützer:innen.
Sowohl Ständerat wie auch Nationalrat haben schon 2018 entschieden, den Atomwaffenverbotsvertrag zu unterstützen. Der Bundesrat wurde von ihnen aufgefordert, den UNO-Vertrag «unverzüglich» zu ratifizieren. Die Regierung ignorierte den Entscheid des Parlaments jedoch kurzerhand. Die Frist zu Erfüllung von zwei Jahren liess sie ohne Begründung verstreichen. Eine bis Ende 2020 versprochene «aktualisierte Beurteilung» wurde vom Bundesrat nicht geliefert. Dann hiess es, man wolle die Überprüfungskonferenz des Atomwaffensperrvertrags abwarten. Letztes Jahr erklärt Bundesrat Ignazio Cassis öffentlich, im Frühling 2023 soll der Atomwaffenverbotsvertrag neu geprüft werden: Wieder ein leeres Versprechen. Genug ist genug!
Es gibt zwei Hauptgründe für sein renitentes Verhalten. 1. Im EDA-Bericht von 2018 wird deutlich ausgesprochen, was der zentrale Grund ist, dass sich der Bundesrat weigert, den Vertrag zu unterschreiben: «Das Abkommen steht in Opposition zur sicherheitspolitischen Ausrichtung wichtiger Partner der Schweiz.» Wer diese Partner sind, liegt auf der Hand: Das EDA befürchtet «negative politische Auswirkungen auf die Kooperation der Schweiz mit NATO-Staaten». Mit dem Atomwaffenverbotsvertrag wäre es der Schweiz «rechtlich verwehrt, einer Verteidigungsallianz beizutreten, die auf nuklearer Abschreckung beruht». Es geht also im Kern darum, die Annäherung an das Kriegsbündnis NATO weiterzutreiben und sich sogar die Option offen zu halten, der NATO beizutreten! Ein NATO-Beitritt wäre ein vollständiger Bruch des Neutralitätsrechts und eine Verpflichtung, bei imperialistischen Kriegen und Raubzügen wie in Afghanistan und Libyen mitzuziehen. Auch dass die Regierung nukleare Abschreckung als möglicher Teil der Schweizer Aussenpolitik ansieht, ist skandalös und inakzeptabel.
2. Der Bundesrat behauptet, der Atomwaffenverbotsvertrag wäre mit dem Atomwaffensperrvertrag inkompatibel.
Bundesrat Cassis erklärte: «Es könne kontraproduktiv sein, wenn der Atomwaffensperrvertrag als universal anerkanntes Instrument zur nuklearen Abrüstung durch den Atomwaffenverbotsvertrag belastet würde.» Der Atomwaffenverbotsvertrag ist im Gegensatz zu den Behauptungen der Schweizer Regierung vollständig mit dem Atomwaffensperrvertrag kompatibel, er ist auch darauf ausgerichtet, ihn zu implementieren und zu stärken. Dies wurde von der ersten Konferenz der Vertragsstaaten deutlich gemacht: «Wir erkennen den Vertrag über die Nichtverbreitung von Atomwaffen (NPT) als Eckpfeiler des Abrüstungs- und Nichtverbreitungsregimes an und bedauern Drohungen oder Handlungen, die versuchen diesen Vertrag zu untergraben. Als uneingeschränkt verpflichtete Vertragsstaaten des NPT bekräftigen wir die Komplementarität des Vertrags mit dem NPT.»
Mit der Petition «Nein zum Atomkrieg: Atomwaffen verbieten, jetzt!» wird der Bundesrat aufgefordert, «unverzüglich dem UNO-Atomwaffenverbotsvertrag beizutreten und sich aktiv für das Verbot und die Vernichtung von Atomwaffen einzusetzen». Die Schweiz darf dem brandgefährlichen atomaren Wettrüsten nicht tatenlos zusehen, sondern muss alle internationalen Bemühungen für eine Welt ohne Atomwaffen und ohne Krieg unterstützen. Angesichts der Weigerung des Bundesrats braucht es Druck von unten, aus der Bevölkerung. Und es braucht anhaltenden Druck und immer wieder Aktionen und Kampagnen, bis der Bundesrat einlenkt.